Mieterausbauten müssen nicht schiefgehen. Teil 3: Verantwortlichkeiten

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Im Blog Mieterausbauten Teil 1 ging es ums Thema Wording & im Teil 2 um den Prozess. Im heutigen Blog werden die Verantwortlichkeiten genauer thematisiert.

Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten

Nicht jeder Mieter wird während der Bauphase gefunden. Es kann sein, dass dieser bereits während der Planung oder erst kurz vor der Vollendung gefunden wird oder vielleicht auch später wenn keine Baustelle mehr vorhanden ist.

Egal wann der Mieter sich für Räumlichkeiten entscheidet, es gibt Lösungen. Wichtig ist, dass unterschieden wird zwischen:

Vor Werkvertragsunterzeichnung bei Einzelbeauftragten oder Totalunternehmervertragsunterzeichnung (TUV)

Egal wer zuständig ist, es wird in der Umsetzung nicht der gleiche sein. Primär geht es darum, dass:

  • Die Anfrage bezahlt ist, sprich die Betreuung für die Anfangsphase bezahlt ist
  • Die Gewährleistungsfrage / Garantien geregelt ist

Vor Vertragsunterzeichnung:

Bis eine schriftliche Beauftragung oder ein unterzeichneter TUV vorliegt, ist der Bauherrenvertreter zuständig die Mieteranfragen zu klären, sofern eine Absichtserklärung oder ein Mietvertrag vorliegt.

Nach Werkvertragsunterzeichnung / Totalunternehmvertragsunterzeichnung (TUV)

Wenn ein TUV vorliegt, übernimmt der Immobilienberater IB (TU) des Totalunternehmers den Lead für den Mieterausbau und deren Betreuung. Auch hier muss eine Freigabe seitens BHV, eine Absichtserklärung oder ein Mietvertrag vorliegen

Strategie Ausbau

Wir unterscheiden in zwei strategischen Ausbauvarianten. Je nach Marktnachfrage kann es Sinn machen im Edelrohbau zu vermieten, dann kann der Mieter selber seinen Ausbaustil oder seine Ausbauvorgaben einhalten. Die zweite Variante wäre dann der Vollausbau. Je nach Kundensegment und Lage der Immobilie macht das eine oder andere Sinn. Falls du Fragen dazu hast, kontaktiere uns gerne.

Edelrohbau – Gewerbevermarktung (Flächen im Edelrohbau Anfrage)

  • Bis Mietvertrag unterzeichnet -> Verantwortliche Person für die Vermietung
  • Bis TUV Abschluss -> Verantwortliche Person für die Vermietung
  • Nach TUV Unterzeichnung zum TU -> -> Verantwortliche Person für die Vermietung
  • Abnahme und Übergabe im Rohbau.

Vollausbau – Gewerbevermarktung (Verantwortlich für Gewerbemieter mit Wunsch zu Vollausbau)

  • Strategische Phase

Anforderungen an die Gewerbeflächen werden im Projektpflichtenheft durch das Team Entwicklung festgelegt.

-> BHV Entwicklung

  • Start strategische Vermarktung

Die strategische Vermarktung wird zusammen mit dem Team Realisierung auf einem Vorprojekt oder bewilligten Bauprojekt gestartet.

  • Mietvertrag wird vor Phase 41 unterzeichnet
  • Wenn der Mietvertrag unterzeichnet ist, ist der Bauherrenvertreter / Bauherr verantwortlich bis Beauftragung TUV (Vollausbau) und führt eine Änderungsliste. -> Jeweilige Bauherrenvertreter IB TU
  • Ab TUV Unterzeichnung der TU (Mieterbetreuung) -> muss kalkuliert werden -> jeweilige IB TU

Hier verweise ich gerne nochmals auf die Episode Teil 2: Prozess

Leistungen des Baumanagement oder Generalunternehmer / Totalunternehmer

Wichtig ist im Vertrag des Baumanagements oder des TU seine Aufgaben festzuhalten, sprich das diese auch bepreist sind.

Die Aufgaben des TU umfassen folgende Leistungen:

  • Benennung von kompetenten Immobilienberatern als Ansprechpartner für die Mieter
  • Unterlagen für Mieter erstellen
  • Erstellen eines Mieterordners
  • Begleitung und Führung der Mieter ab Übergabe, von Vermarkter bis und mit Bezug resp. Mängelbehebung der Mieteinheit
  • Gespräche mit dem Mieter zur fachgerechten Begleitung in den Prozessen
  • Leitung der Planungsgespräche inkl. Vorbereitung und Einladung der relevanten Planer
  • Ausstellungsbesuche müssen nicht begleitet werden, jedoch sind die Mieter adäquat auf die Ausstellungsbesuche vorzubereiten.
  • Kontrolle und Unterstützung der Mieter hinsichtlich Einhaltung von Entscheidungsterminen. Bei einem Verzug des Mieters ist dem Mieter eine schriftliche Nachfrist von 5 Tage zu setzten (mit Kopie an BHV).
  • Führung der Mehr- & Minderkostenliste der Mieter, Übergabe an Bauherr zur Berechnung des Mietzinses
  • Sicherstellung, dass die Mieterwünsche umgesetzt werden
  • Vorbereitung und Begleitung der Mieteinheitsübergabe inklusive Abnahmeprotokolle und Mängelbehebung
  • Ansprechpartner für Mängelbehebung bis und mit 2. Jahresabnahme (gem. SIA)

Das sind so unsere Punkte die wir submittieren, damit wir natürlich auch unseren Prozess so abhalten können.

Verpasse nicht den letzten Teil 4 davon.

 

Ich hoffe, ich konnte dir eine gute Übersicht zum Thema Mieterausbauten Teil 3: Verantwortlichkeiten geben und würde mich natürlich über eine positive Podcast-Bewertung freuen.

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