Die Frage nach den Gewährleistungen beim Bau beschäftigt viele Bauherren / Investoren. Wie ist die Investition, das Investment geschützt, wenn ein Unternehmer, GU oder TU Konkurs geht oder nicht mehr zahlungsfähig ist? Und was passiert, wenn nach fünf Jahren beim Objekt ein grosser Mangel besteht und es die Firma nicht mehr gibt? Im heutigen Blog Beitrag gibt es die wichtigsten Antworten zum Thema Gewährleistungen.
Die verschiedenen Gewährleistungsgarantien
Es ist davon abhängig in welcher Phase das Projekt sich befindet und welche Gewährleistungen gelten.
Gewährleistungen in der Planungsphase
In den Werk- bzw. Planungsverträge sind die Aufgaben des Planers / Architekten aufgeführt. Eine eigentliche Gewährleistungsgarantie gibt es in dieser Phase noch nicht.
Gewährleistungen in der Ausschreibungs- Vergabephase
In dieser Phase beginnen die Gewährleistungen. Diese nennen sich Bietergarantien und werden eher selten angewandt. Für grössere Projekte sind sie jedoch sinnvoll. Dabei kann man sehen, ob in diesem Ausschreibungs- und Vergabeprozess die Unternehmen, welche man berücksichtigen möchte, auch die Leistung erbringen können. Falls dieser zurücktritt, ist der Aufwand gedeckt.
Gewährleistungen in der Phase der Vertragsunterzeichnung
Bei der Vertragsunterzeichnung setzen sich verschiedene Gewährleistungen in Kraft. Diese sind die Erfüllungs-, Anzahlungs- und Bauhandwerkerpfandgarantie
Die Erfüllungsgarantie ist einen begrenzte Garantie, diese beginnt bei der Vertragsunterzeichnung und endet bei der Abnahme / Übergabe des Objekts. Bei dieser Gewährleistung garantiert das GU, TU oder der Unternehmer, dass das Projekt fertiggestellt werden kann, sollte dieser nicht mehr liquide sein oder Konkurs anmelden. Die Erfüllungsgarantie, welche bei einer Versicherung oder Bank erstellt wird, dient dazu eine Entschädigung zu erhalten, falls ein neuer Unternehmer engagiert werden muss.
Die Anzahlungsgarantie dient dazu, bei Akontozahlungen versichert zu sein. Da die Kontrolle des Leistungsfortschritts mit den wirklich geleisteten Arbeiten auf der Baustelle schwer möglich ist, wird diese Art der Gewährleistung angewandt. Dabei geht es darum, falls der Unternehmer überzahlt wird, ist diese Zahlung in der Anzahlungsgarantie bereits berücksichtigt.
Das Bauhandwerkerpfandrecht ist zum Schutz vom Handwerker. Sollte der Bauherr / Investor nicht bezahlen, kann der Unternehmer dies anmelden. Aber auch wenn ein Sub- oder Subsubunternehmer nicht bezahlt wird, kann dieser auf diese Gewährleistung zurückgreifen.

Gewährleistungen nach der Abnahme
Die Werkgarantie ist die Gewährleistung, welche nach der Abnahme in Kraft tritt. Dabei wird sichergestellt, dass der Unternehmer noch genügend Geld vorhanden hat um allfällige Mängel am Bau zu bereinigen. Auch bei dieser garantiert eine Institution (Bank / Versicherung), falls der Unternehmer nicht mehr greifbar ist oder nicht gewillt ist Garantien zu leisten, dass die Mängel behoben werden können.
Gewährleistungen nach OR
Ein normaler Auftrags- oder Werkvertrag verpflichtet zu gewissen Leistungen. Diese Leistungen können auch nach OR mit zwei verschiedenen Möglichkeiten erstellt werden. Bei der ersten wird ein Barrückbehalt von 5 bis 10% der Vertragssumme getätigt. Bei der zweiten wird eine Bürgschaft von auch 5 bis 10% von der Vertragssumme von einer Bank, Versicherung oder selten von einer Privatperson gemacht. Es gibt jedoch drei verschiedene Arten von Bürgschaften. Bei der «einfachen Bürgschaft» haftet der Bürger erst nach Konkurs des Schuldners. Es gibt noch die «solidar Bürgerschaft», da haftet der Bürger auch ohne Konkurs des Schuldners. Oder als letzte und meist angewandte Variante ist die «erfüllungs Bürgerschaft». Bei dieser haftet der Bürger bei einer Vertragsverletzung, wie wenn der Unternehmer eine Mängelbehebung nicht erledigt.
Ich hoffe, ich konnte dir eine gute Übersicht zum Thema Gewährleistungen geben und würde mich natürlich über eine positive Podcast-Bewertung freuen.
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