Architektenhonorar, wie hoch wird dieses angesetzt? Mit dieser Frage werde ich wohl jede Woche konfrontiert. Und in diesem Beitrag klären wir sie. Dazu habe ich zwei, drei Grundlagen vorbereitet. Die SIA 102 regelt die Leistungen und das Architektenhonorar. Erfahre im heutigen Blog mehr über die Struktur und Einsatzmöglichkeiten in der Bauherrenvertretung.
Was ist die SIA 102
Die SIA 102 Norm dieser Verordnung gibt uns einen guten Leitfaden, wie so ein Architektenhonorar für Architektinnen und Architekten geregelt werden könnte. Das ist der eine Weg. Der andere Weg ist der klassische Vergabevertrag, der dann natürlich gewisse Vor- und Nachteile hat. Aber dazu komme ich gleich. Bei der Honorarstruktur, bzw. der «einfachen Faustformel» lasse ich ein Honorar schnell abschätzen über die anrechenbare Bausumme in Prozent.
Architektenhonorar «einfache Faustformel»
Bei einem Einfamilienhaus liegt das Architektenhonorar erfahrungsgemäss bei 6% bis 8%. Das heisst, ich habe kein Objekt, welches in die Millionen geht. Davon berechne ich ca. 7% und dann habe ich ein Range wie hoch das Architektenhonorar sein sollte. Bei Mehrfamilienhäusern ist die Komplexität natürlich etwas höher. Bei Mehrfamilienhäusern sprechen wir von 8% bis 16% der Bausumme. Wenn ein Mehrfamilienhaus saniert wird sogar von 10% bis zu 16% berechnet, da eine Sanierung sind in der Regel auch komplexer und aufwändiger ist. Für das Honorar bei Bürogebäuden wird dabei wieder weniger berechnet, ca. 6% bis 10% weil ein solches eine einfachere Komplexität aufweist, genauso wie bei einem Industriegebäude im Rohbau. Wenn aber ein Produktionsprozess mit Maschinenabläufen dazu kommt, dann ist das Architektenhonorar natürlich deutlich höher. Zu guter Letzt dann komplexe Gebäude, wie Theater, Schulen usw., das wird dann immer höher. Da kann man gut von 8% bis 18% der Bausumme berechnen.
Preismodelle von Architektenhonorar
Es gibt verschiedene Preismodelle von Architektenhonorar, dies sind Pauschal-, Zeit- und Prozenthonorarmodelle.
Pauschalhonorar
Eine Vereinbarung eines Pauschalhonorars liegt dann vor, wenn die Parteien die Geldsumme der dem Architekten für alle seine Leistungen zu zahlenden Vergütungen zum Voraus genau bestimmen, ohne Rücksicht darauf, wie viel sein Arbeitsaufwand bei der Ausführung wirklich betragen wird.
Zeithonorar
Die zweite Möglichkeit ist Geld nach Stunden. Hier sprechen wir von einem Stundenhonorar. Beim Zeithonorar vereinbaren die Parteien das Architektenhonorar nach seinem Zeitaufwand bzw. demjenigen seiner Angestellten zu berechnen. Gleichzeitig werden sie in der Regel auch die einzelnen Stundenansätze (meistens je nach Aufgabenbereich abgestuft) festsetzten. Der Stundenansatz wird zu Beginn offen vereinbart und eine monatliche Abrechnung wird empfohlen. Möglich ist hier ein Kostendach mit einer Aufwandsschätzung zu benennen oder auch mit einer Aufwandsschätzung plus einer Kostenschätzung.
Prozenthonorar
Das dritte Thema ist das prozentuale Architektenhonorar. Beim Prozenthonorar vereinbaren die Parteien die Vergütung des Architekten nach Prozenten des Interessenwertes zu berechnen. Als Interessenwert gilt der Bauwert, bzw. die Bausumme.
Bemessung des Architektenhonorars nach SIA 102
Die Bemessung des Architektenhonorars nach der SIA 102 ist eine Mischform, d.h., man fängt im Zeittarif an und pauschaliert das dann umso konkreter. Ein Entwurf ist in der Regel sinnvoll, weil er hier den Zeitwert oder auch die Bausumme abbildet, die Bemessungsgrundlage. Wie wird das Architektenhonorar berechnet? Es gibt drei Komponenten, die mit einfliessen. Das eine ist der Zeittarif, die Schätzung des Architekten, wie viele Stunden benötigt werden. Dazu kommen die Baukosten. Wichtig zu verstehen ist, dass die Baukosten nicht der Indikator ist, weil sonst gilt ja je teurer desto höher das Honorar. Natürlich ist es so. Je teurer das Projekt wird, desto mehr Honorar steht zur Verfügung. Also wir setzen auch als Bauherrenvertreter alles dagegen, dass das nicht passiert. Aber es ist ein Indiz dafür, wie viel Aufwand pro Projekt generiert wird. Und der dritte Faktor ist dann das Bauvolumen.
Konkrete Architektenhonorar Berechnung
Es gibt eine komplexe Formel, um das Architektenhonorar zu schätzen oder ein Angebot zu machen. Um einen Stein ins Rollen zu bringen, habe ich das über die Prozentsätze der Bausumme gemacht. Konkret gibt es aber eine Formel, die dann etwas tiefer in die Materie eintaucht. Was ist das für eine Formel? Die Formel ist so, dass ich das Architektenhonorar in Franken suche. Das habe ich so ermittelt, als erstes werden die honorarberechtigten Baukosten (B) bestimmt. Dann geht man auf den vom SIA herausgegebenen Honorar-Grundprozentsatz (p). Das ist dann die Verhandlungsmasse. Zu dieser gibt es noch einen zusätzlichen Multiplikator der Schwierigkeitsgrad (n). Dieser bemisst sich nach der Baukategorie. Zusätzlich nimmt man den Umfang der Architektenleistung bzw. Leistungsanteil (q) in Prozenten der Gesamtleistung. Und dann gibt es noch einen Korrekturfaktor (r). Mit diesem kann man dann sein Angebot marktgerecht etwas nach unten oder nach oben korrigieren. Das ist dann wieder Verhandlungssache.
Architektenhonorar (H) = B x (p:100) x n x (q:100) x r
Architektenhonorar Verteilung in Phasen
Der nächste Schritt ist die Phasenverteilung. Dabei geht es auch wieder um die klassischen SIA Phasen: 1: strategische Planung, 2: Vorstudie, 3: Projektierung, 4: Ausschreibung, 5: Realisierung und 6: Bewirtschaftung. Und jetzt will ich mal ein Gefühl dafür bekommen, wie hoch sind die Leistungsanteile?
Vorprojekt: 9%, Bauprojekt: 21%, Bewilligungsverfahren: 2,5%, Ausschreibung und Vergabe: 18%, Ausführungsprojekt 16%, Ausführung: 29%, Inbetriebsetzung 4,5%
Wir sprechen wieder in der Summe von 100%. Wir haben also die Prozente aller Leistungen nach dieser Berechnung und damit hast du schon ein gutes Instrument, wo du das Architektenhonorar aufschlüsseln kannst.
Vor- & Nachteile der SIA 102 für Bauherren
Vorteile:
- Klare Regelungen für Leistungen und Architektenhonorare
- Schutz vor überhöhten Honorarforderungen
- Transparenz bei der Beauftragung von Architektenleistungen
Nachteile:
- Feste Honorarsätze können Flexibilität einschränken
- Eingeschränkte Möglichkeiten für individuelle Verhandlungen
Nutzung der SIA 102 durch Bauherrenvertreter
Nichtsdestotrotz ist die Nutzung der SIA 102 auch für Bauherren und Bauherrenvertreter durchaus ein wichtiges Thema und da muss man sich damit beschäftigen. Denn Bauherrenvertreter können die SIA 102 nutzen, um die Interessen ihrer Kunden zu vertreten, in dem sie auf die festgelegten Grundlagen bei der Verhandlung von Leistungen und Architektenhonorar setzen.
Fazit Architektenhonorar
Die SIA 102 bietet klare Regelungen für Architektenhonorare und Leistungen. Es ist empfehlenswert die Verordnung als Grundlage zu nutzen und individuelle Anforderungen im Rahmen der festgelegten Struktur zu berücksichtigen.
Ich hoffe, ich konnte dir eine gute Übersicht zum Thema Architektenhonorar geben. Falls es dir gefallen hat, hinterlasse mir doch egal auf welchem Portal eine Bewertung und Teile diesen Beitrag damit auch weitere Personen von diesem KnowHow profitieren können. Solltest du noch eine Frage zu einem anderen Thema haben, hinterlasse mir gerne ein Feedback in den Kommentaren, dann können wir gezielt auf deine Frage eingehen.