Allgemeine Geschäftsbedingungen – siworks AG
- Allgemeines
Soweit nicht abweichende, von der siworks AG, Chaltenbodenstrasse 6C, CH-8834 Schindellegi (nachfolgend siworks genannt), schriftlich bestätigte Vereinbarungen getroffen werden, gelten für die Planung, Projektleitung, Installation und /oder Montage und Kundenservices (Wartungen/Modernisierungen) aller Art sowie für alle übrigen Dienstleistungen der siworks, die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Durch die Bestellung erklärt der Kunde, dass die Geschäftsbedingungen bekannt sind und der Kunde damit einverstanden ist.
- Vertragsgegenstand
siworks erbringt ein umfassendes Angebot im Bereich der Planung, Konzeption, Entwicklung, Realisierung, Installation/Montage und Wartung von Brandschutzanlagen.
Leistungen im Rahmen der IoT-Eigenprodukte Orkanet® sind in der Orkanet-AGB geregelt.
- Leistungsumfang
Der Leistungsumfang des konkreten Auftrags wird durch den konkreten Vertrag und den vorliegenden AGB’s definiert.
- Pflichten des Kunden
- Informationen
Der Kunde gibt siworks von sich aus die zur Erfüllung des Vertrags notwendigen Informationen, Unterlagen sowie die vertraglich definierten Materialien und Ressource.
- Bezahlung
Der Käufer ist für eine fristgerechte Bezahlung der bezogenen Leistungen verantwortlich.
- Preise und Zahlungskonditionen
Massgebend sind die offerierten Preise und Gebühren von siworks. Sämtliche Preise, wenn nicht anders gekennzeichnet sind in Schweizerfranken und exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) angegeben. Die Preise verstehen sich ab Werk (Incoterms 2010).
Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- 30% Anzahlung bei Bestellung
- 30% Anzahlung bei Materialbestellung
- 30% Anzahlung bei der Inbetriebsetzung
- 10% Anzahlung bei Abschluss (Schlussrechnung)
siworks Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto, ohne Skonto oder anderweitige Abzüge, in Schweizer Franken zu unserer freien Verfügung an unserem Domizil zahlbar. Die Zurückhaltung oder die Kürzung von Zahlungen wegen Beanstandungen oder die Verrechnung von Gegenforderungen ist nicht gestattet. Werden die Zahlungs- und Mahnfristen überschritten, wird einen Verzugszins verrechnet, der dem geltenden Ansatz für ungedeckte Bankkredite am Domizil entspricht.
- Lieferungen
Die Lieferfrist ist der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem Eingang der Bestellung, sofern sich diese mit dem Angebot von siworks deckt. Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen oder wird angemessen verlängert,
- wenn siworks die erforderlichen technischen und kommerziellen Unterlagen nicht rechtzeitig erhält;
- bei Lieferverzug von siworks Lieferanten;
- wenn ohne Verschulden seitens siworks Ereignisse irgendwelcher Art eintreten, die bei siworks den geordneten Fortgang der Arbeiten zur Ausführung des Auftrages beeinträchtigen;
- wenn der Käufer mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist.
Geht die Nichteinhaltung eines Liefertermins nicht auf siworks ausschliessliches Verschulden zurück, erwächst dem Käufer hieraus kein Recht vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Höhere Gewalt entbindet siworks ohne weitere Ansprüche von Seiten des Käufers von den eingegangenen Lieferverpflichtungen.
Übergang von Nutzen und Gefahr gehen spätestens dann auf den Besteller über, wenn die Produkte das Lieferwerk verlassen (dies gilt auch bei Franko Lieferung). Die von siworks gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung siworks Eigentum. Da die Geräte mehrheitlich fest verbaut werden, ist ein Umtausch sowie eine Rücknahme in Einzelfall zu prüfen. Es besteht aber keinen Anspruch.
- Gewährleistung, Haftung und Garantie
- Gewährleistung
siworks gewährleistet eine sorgfältige Erbringung ihrer Leistungen auf Best Effort-Basis. siworks gibt daher weder Gewährleistung generell für ein unterbruch- und störungsfreies Funktionieren noch für ein unterbruch- oder störungsfreies Funktionieren zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Gewährleistung entfällt insoweit, als den Kunden oder Nutzer ein Verschulden trifft.
Der Kunde hat siworks Störungen oder Mängel so rasch wie möglich zu melden.
Erbringt siworks kostenlose Zusatzleistungen, so hat der Kunde darauf keine Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüche. siworks ist berechtigt, vergütungsfrei zur Verfügung gestellte Dienste einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Bezahlung anzubieten. In einem solchen Fall wird siworks den Kunden rechtzeitig informieren.
- Haftung
Mit Ausnahme der Haftung für Garantieleistungen wird jede weitere Haftung von siworks ausgeschlossen. Schäden, die durch Störungen oder Versagen der Systeme entstehen und allfällige Betriebsausfälle werden von der Haftung von siworks ausdrücklich ausgeschlossen.
Vorbehalten bleibt die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit im Sinne von OR Art. 100 Abs. 1 sowie die Haftung für fehlerhafte Produkte, sofern die Voraussetzungen des (PrHG) Produktehaftpflichtgesetz erfüllt sind.
- Garantie
Die Garantieleistung entspricht der gesetzlich vorgeschrieben Dauer von 24 Monate ab dem Datum der Inbetriebsetzung (Ablieferung an den Kunden). Mängel sind vor Ablauf der Garantiefrist schriftlich zu rügen. Stellt sich die Beanstandung als nicht berechtigt heraus, gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Käufers. Von der Gewährleistung insbesondere ausgeschlossen sind Mängel, die auf natürliche Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, unsachgemässem Eingriff insbesondere von Dritten beruhen.
- Datenschutz
Beim Umgang mit Daten hält sich siworks an die geltende Gesetzgebung. siworks erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, welche für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.
Der Kunde willigt ein, dass siworks
- seine Daten zu Inkassozwecken an Dritte weitergeben darf.
- im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Kaufvertrages Auskünfte über ihn einholen bzw. Daten betreffend seinem Zahlungsverhalten weitergeben kann.
- seine Daten für Marketingzwecke bearbeiten darf, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für massgeschneiderte Angebote.
Der Kunde kann die Verwendung seiner Daten zu Marketingzwecken einschränken oder untersagen lassen. Die Parteien vereinbaren, dass sämtliche Informationen insbesondere persönliche Daten wie E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Softwareeinstellungen, Programmdaten, Sensordaten, objektspezifische Daten, Alarmdaten usw. vertraulich behandelt werden. siworks ist jederzeit berechtigt, alle gespeicherten Daten von externen Hosting-Firmen (externe Server) verwalten zu lassen.
- Änderungen bei Preisen, Dienstleistungen und AGB
siworks behält sich vor, die Preise, ihre Dienstleistungen, die AGB und die Angebotsbedingungen jederzeit anzupassen.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB unterliegen Schweizer Recht. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ausgehend aus diesem Vertrag ist der jeweilige Sitz von siworks.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – siworks immo AG
- Allgemeines
Soweit nicht abweichende, von der siworks immo AG, Chaltenbodenstrasse 6C, CH-8834 Schindellegi (nachfolgend siworks genannt), schriftlich bestätigte Vereinbarungen getroffen werden, gelten für die Projektentwicklung, Planung, Projekt- und Bauleitung, Bau-Digitalisierungsprojekte sowie Bauaufträge und alle übrigen Dienstleistungen der siworks, die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Durch die Bestellung erklärt der Kunde, dass die Geschäftsbedingungen bekannt sind und der Kunde damit einverstanden ist.
- Vertragsgegenstand
siworks erbringt ein umfassendes Angebot im Immobilien und Bau Bereich.
Leistungen im Rahmen der Living Rocket Space Produkte und Dienstleitungen sind in der Living Rocket Space-AGB geregelt.
- Leistungsumfang
Der Leistungsumfang des konkreten Auftrags wird durch den konkreten Vertrag und den vorliegenden AGB’s definiert.
- Pflichten des Kunden
- Informationen
Der Kunde gibt siworks von sich aus die zur Erfüllung des Vertrags notwendigen Informationen, Unterlagen sowie die vertraglich definierten Materialien und Ressource.
- Bezahlung
Der Käufer ist für eine fristgerechte Bezahlung der bezogenen Leistungen verantwortlich.
- Preise und Zahlungskonditionen
Massgebend sind die offerierten Preise und Gebühren von siworks. Sämtliche Preise, wenn nicht anders gekennzeichnet sind in Schweizerfranken und exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) angegeben.
siworks behält sich das Recht vor, bei Grossaufträgen die folgenden Zahlungskonditionen anzuwenden.
- 30% Anzahlung bei Bestellung
- 30% Anzahlung bei Materialbestellung
- 30% Anzahlung bei der Inbetriebsetzung
- 10% Anzahlung bei Abschluss (Schlussrechnung)
siworks Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto, ohne Skonto oder anderweitige Abzüge, in Schweizer Franken zu unserer freien Verfügung an unserem Domizil zahlbar. Die Zurückhaltung oder die Kürzung von Zahlungen wegen Beanstandungen oder die Verrechnung von Gegenforderungen ist nicht gestattet. Werden die Zahlungs- und Mahnfristen überschritten, wird einen Verzugszins verrechnet, der dem geltenden Ansatz für ungedeckte Bankkredite am Domizil entspricht.
- Lieferungen
Die Lieferfrist ist der Auftragsbestätigung/Vertrag zu entnehmen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem Eingang der Bestellung, sofern sich diese mit dem Angebot von siworks deckt. Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen oder wird angemessen verlängert,
- wenn siworks die erforderlichen technischen und kommerziellen Unterlagen nicht rechtzeitig erhält;
- bei Lieferverzug von siworks Lieferanten;
- wenn ohne Verschulden seitens siworks Ereignisse irgendwelcher Art eintreten, die bei siworks den geordneten Fortgang der Arbeiten zur Ausführung des Auftrages beeinträchtigen;
- wenn der Käufer mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist.
Geht die Nichteinhaltung eines Liefertermins nicht auf siworks ausschliessliches Verschulden zurück, erwächst dem Käufer hieraus kein Recht vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Höhere Gewalt entbindet siworks ohne weitere Ansprüche von Seiten des Käufers von den eingegangenen Lieferverpflichtungen.
Übergang von Nutzen und Gefahr gehen spätestens dann auf den Besteller über, wenn die Produkte das Lieferwerk verlassen (dies gilt auch bei Franko Lieferung). Die von siworks gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung siworks Eigentum. Da die Geräte mehrheitlich fest verbaut werden, ist ein Umtausch sowie eine Rücknahme in Einzelfall zu prüfen. Es besteht aber keinen Anspruch.
- Gewährleistung, Haftung und Garantie
- Gewährleistung
siworks gewährleistet eine sorgfältige Erbringung ihrer Leistungen auf Best Effort-Basis.
Der Kunde hat siworks Störungen oder Mängel so rasch wie möglich zu melden.
Erbringt siworks kostenlose Zusatzleistungen, so hat der Kunde darauf keine Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüche. siworks ist berechtigt, vergütungsfrei zur Verfügung gestellte Dienste einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Bezahlung anzubieten. In einem solchen Fall wird siworks den Kunden rechtzeitig informieren.
- Haftung
Mit Ausnahme der Haftung für Garantieleistungen wird jede weitere Haftung von siworks ausgeschlossen. Schäden, die durch Störungen oder Versagen der Systeme entstehen und allfällige Betriebsausfälle werden von der Haftung von siworks ausdrücklich ausgeschlossen.
Vorbehalten bleibt die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit im Sinne von OR Art. 100 Abs. 1 sowie die Haftung für fehlerhafte Produkte, sofern die Voraussetzungen des (PrHG) Produktehaftpflichtgesetz erfüllt sind.
- Garantie
Die Garantieleistung entspricht der gesetzlich vorgeschrieben Dauer von 24 Monate ab dem Datum der Inbetriebsetzung (Ablieferung an den Kunden). Mängel sind vor Ablauf der Garantiefrist schriftlich zu rügen. Stellt sich die Beanstandung als nicht berechtigt heraus, gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Käufers. Von der Gewährleistung insbesondere ausgeschlossen sind Mängel, die auf natürliche Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, unsachgemässem Eingriff insbesondere von Dritten beruhen.
- Datenschutz
Beim Umgang mit Daten hält sich siworks an die geltende Gesetzgebung. siworks erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, welche für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.
Der Kunde willigt ein, dass siworks
- seine Daten zu Inkassozwecken an Dritte weitergeben darf.
- im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Kaufvertrages Auskünfte über ihn einholen bzw. Daten betreffend seinem Zahlungsverhalten weitergeben kann.
- seine Daten für Marketingzwecke bearbeiten darf, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für massgeschneiderte Angebote.
Der Kunde kann die Verwendung seiner Daten zu Marketingzwecken einschränken oder untersagen lassen. Die Parteien vereinbaren, dass sämtliche Informationen insbesondere persönliche Daten wie E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Softwareeinstellungen, Programmdaten, Sensordaten, objektspezifische Daten, Alarmdaten usw. vertraulich behandelt werden. siworks ist jederzeit berechtigt, alle gespeicherten Daten von externen Hosting-Firmen (externe Server) verwalten zu lassen.
- Änderungen bei Preisen, Dienstleistungen und AGB
siworks behält sich vor, die Preise, ihre Dienstleistungen, die AGB und die Angebotsbedingungen jederzeit anzupassen.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB unterliegen Schweizer Recht. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ausgehend aus diesem Vertrag ist der jeweilige Sitz von siworks.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – siworks products AG
- Allgemeines
Soweit nicht abweichende, von der siworks products AG, Industriestrasse 4, CH-8752 Näfels (nachfolgend siworks genannt), schriftlich bestätigte Vereinbarungen getroffen werden, gelten für die entwickelten und produzierten Produkte aller Art sowie für alle übrigen Dienstleistungen der siworks, die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Durch die Bestellung erklärt der Kunde, dass die Geschäftsbedingungen bekannt sind und der Kunde damit einverstanden ist.
- Vertragsgegenstand
siworks erbringt ein umfassendes Angebot im Bereich der Konzeption, Entwicklung, Realisierung, Produktion, Montage und Wartung von unterschiedlichen elektromechanischen Produkten. Weiter erbringt siworks unterschiedliche Dienstleistungen im Bereich der Lagerhaltung, Logistik, Material Kommissionierung sowie des 24h Pickettdiensts.
- Leistungsumfang
Der Leistungsumfang des konkreten Auftrags wird durch den konkreten Vertrag/Kooperationsvertrag und den vorliegenden AGB’s definiert.
- Pflichten des Kunden
- Informationen
Der Kunde gibt siworks von sich aus die zur Erfüllung des Vertrags notwendigen Informationen, Unterlagen sowie die vertraglich definierten Materialien und Ressource.
- Bezahlung
Der Käufer ist für eine fristgerechte Bezahlung der bezogenen Leistungen verantwortlich.
- Preise und Zahlungskonditionen
Massgebend sind die offerierten Preise und Gebühren von siworks. Sämtliche Preise, wenn nicht anders gekennzeichnet sind in Schweizerfranken und exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) angegeben. Die Preise verstehen sich ab Werk (Incoterms 2010).
siworks behält sich das Recht vor, bei Grossaufträgen die folgenden Zahlungskonditionen anzuwenden.
- 30% Anzahlung bei Bestellung
- 30% Anzahlung bei Materialbestellung
- 30% Anzahlung bei der Inbetriebsetzung
- 10% Anzahlung bei Abschluss (Schlussrechnung)
siworks Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto, ohne Skonto oder anderweitige Abzüge, in Schweizer Franken zu unserer freien Verfügung an unserem Domizil zahlbar. Die Zurückhaltung oder die Kürzung von Zahlungen wegen Beanstandungen oder die Verrechnung von Gegenforderungen ist nicht gestattet. Werden die Zahlungs- und Mahnfristen überschritten, wird einen Verzugszins verrechnet, der dem geltenden Ansatz für ungedeckte Bankkredite am Domizil entspricht.
- Lieferungen
Die Lieferfrist ist der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem Eingang der Bestellung, sofern sich diese mit dem Angebot von siworks deckt. Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen oder wird angemessen verlängert,
- wenn siworks die erforderlichen technischen und kommerziellen Unterlagen nicht rechtzeitig erhält;
- bei Lieferverzug von siworks Lieferanten;
- wenn ohne Verschulden seitens siworks Ereignisse irgendwelcher Art eintreten, die bei siworks den geordneten Fortgang der Arbeiten zur Ausführung des Auftrages beeinträchtigen;
- wenn der Käufer mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist.
Geht die Nichteinhaltung eines Liefertermins nicht auf siworks ausschliessliches Verschulden zurück, erwächst dem Käufer hieraus kein Recht vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Höhere Gewalt entbindet siworks ohne weitere Ansprüche von Seiten des Käufers von den eingegangenen Lieferverpflichtungen.
Übergang von Nutzen und Gefahr gehen spätestens dann auf den Besteller über, wenn die Produkte das Lieferwerk verlassen (dies gilt auch bei Franko Lieferung). Die von siworks gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung siworks Eigentum. Da die Geräte mehrheitlich fest verbaut werden, ist ein Umtausch sowie eine Rücknahme in Einzelfall zu prüfen. Es besteht aber keinen Anspruch.
- Gewährleistung, Haftung und Garantie
- Gewährleistung
siworks gewährleistet eine sorgfältige Erbringung ihrer Leistungen auf Best Effort-Basis. siworks gibt daher weder Gewährleistung generell für ein unterbruch- und störungsfreies Funktionieren noch für ein unterbruch- oder störungsfreies Funktionieren zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Gewährleistung entfällt insoweit, als den Kunden oder Nutzer ein Verschulden trifft.
Der Kunde hat siworks Störungen oder Mängel so rasch wie möglich zu melden.
Erbringt siworks kostenlose Zusatzleistungen, so hat der Kunde darauf keine Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüche. siworks ist berechtigt, vergütungsfrei zur Verfügung gestellte Dienste einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Bezahlung anzubieten. In einem solchen Fall wird siworks den Kunden rechtzeitig informieren.
- Haftung
Mit Ausnahme der Haftung für Garantieleistungen wird jede weitere Haftung von siworks ausgeschlossen. Schäden, die durch Störungen oder Versagen der Systeme entstehen und allfällige Betriebsausfälle werden von der Haftung von siworks ausdrücklich ausgeschlossen.
Vorbehalten bleibt die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit im Sinne von OR Art. 100 Abs. 1 sowie die Haftung für fehlerhafte Produkte, sofern die Voraussetzungen des (PrHG) Produktehaftpflichtgesetz erfüllt sind.
- Garantie
Die Garantieleistung entspricht der gesetzlich vorgeschrieben Dauer von 24 Monate ab dem Datum der Inbetriebsetzung (Ablieferung an den Kunden). Mängel sind vor Ablauf der Garantiefrist schriftlich zu rügen. Stellt sich die Beanstandung als nicht berechtigt heraus, gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Käufers. Von der Gewährleistung insbesondere ausgeschlossen sind Mängel, die auf natürliche Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, unsachgemässem Eingriff insbesondere von Dritten beruhen.
- Datenschutz
Beim Umgang mit Daten hält sich siworks an die geltende Gesetzgebung. siworks erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, welche für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.
Der Kunde willigt ein, dass siworks
- seine Daten zu Inkassozwecken an Dritte weitergeben darf.
- im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Kaufvertrages Auskünfte über ihn einholen bzw. Daten betreffend seinem Zahlungsverhalten weitergeben kann.
- seine Daten für Marketingzwecke bearbeiten darf, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für massgeschneiderte Angebote.
Der Kunde kann die Verwendung seiner Daten zu Marketingzwecken einschränken oder untersagen lassen. Die Parteien vereinbaren, dass sämtliche Informationen insbesondere persönliche Daten wie E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Softwareeinstellungen, Programmdaten, Sensordaten, objektspezifische Daten, Alarmdaten usw. vertraulich behandelt werden. siworks ist jederzeit berechtigt, alle gespeicherten Daten von externen Hosting-Firmen (externe Server) verwalten zu lassen.
- Änderungen bei Preisen, Dienstleistungen und AGB
siworks behält sich vor, die Preise, ihre Dienstleistungen, die AGB und die Angebotsbedingungen jederzeit anzupassen.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB unterliegen Schweizer Recht. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ausgehend aus diesem Vertrag ist der jeweilige Sitz von siworks.
AGB-Orkanet: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Orkanet siworks AG
Vielen Dank, dass Sie Produkte und Dienstleistungen der Orkanet siworks AG nutzen/beabsichtigen zu nutzen. Diese Nutzung setzt voraus, dass Sie den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch. Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.
1. Geltungsbereich / Gegenstand
Die Orkanet siworks AG, Chaltenbodenstrasse 6C, CH-8834 Schindellegi (nachfolgend Orkanet genannt) entwickelt und verkauft unter anderem IoT-Geräte zur Gebäude- und Störungsüberwachung unter der Eigenmarke Orkanet® (nachfolgend Geräte genannt). Diese Geräte senden und empfangen Daten (unter anderem Sensordaten) beispielsweise via LoRaWAN-Funknetze sowie Internet und kommunizieren mit dem Orkanet-Webportal (nachfolgend Webportal genannt).
Der Kauf von Geräten und die Nutzung der Dienstleistungen von Orkanet unterliegen übergeordnet den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Orkanet siworks AG (AGB). Die AGB sind unter siworks.com/agb jederzeit offen einsehbar.
Die vorliegenden AGB gelten für jedes Vertragsverhältnis zwischen Orkanet und Kunden von Orkanet-Geräten und -Dienstleistungen.
2. Leistungen Orkanet
Die Geräte werden nach dem Kauf und der Montage (durch Dienstleister oder Orkanet) von Orkanet auf dem Webportal aufgeschaltet, so dass die Messwerte und Daten im passwortgeschützten Kundenbereich visualisiert betrachtet werden können. Im Falle eines Alarms wird der Kunde und/oder Nutzer vom System entsprechend informiert.
Der Kunde erhält nach abgeschlossenem Kaufprozess die persönlichen Zugangsdaten zum Webportal (www.orkanet.ch) per E-Mail zugestellt. Es wird empfohlen, das Passwort umgehend zu ändern. Sollte der Kunde das Passwort im Laufe der Zeit vergessen, so muss Kontakt mit Orkanet für die Rücksetzung aufgenommen werden.
Das Webportal ist in der Regel an sieben Tagen pro Woche während 24 Stunden verfügbar. Orkanet behält sich das Recht vor, diese Betriebszeit einzuschränken und/oder aus technischen Gründen das Webportal vorübergehend auszusetzen oder jederzeit zu modifizieren. Wenn möglich werden Wartungsarbeiten allerdings angekündigt und/oder auf Nachtzeiten gelegt. Eine Haftung für technisch bedingte Ausfälle, verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme, wird in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
3. Pflichten des Käufers
3.1 Zugangsdaten, Passwörter und Benachrichtigungen
Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter, Identifikationscodes, Login-Daten, etc. sicher zu verwahren und keinen Drittpersonen zugänglich zu machen. Der Kunde ist für die Verwahrung der Zugangsdaten alleine verantwortlich. Schadenersatzforderungen wegen Nutzen der Dienste durch eine Dritt- oder Fremdperson werden von Orkanet abgelehnt.
Der Aufbau der Online-Verbindung zum Webportal obliegt dem Kunden und ist nicht Bestandteil des Diensts von Orkanet. Die Nutzung des Webportals setzt vom Kunden ein dem Stand der Technik entsprechendes Computersystem mit funktionsfähigem Internetzugang voraus. Der Betrieb des notwendigen Kundencomputers oder sonstigen Kundengeräts zur Darstellung, beziehungsweise zur Nutzung des Webportals, liegt ausschliesslich in der Verantwortung des Kunden/Nutzers.
Falls der Kunde die Verwaltung der Daten und Benachrichtigungen an Dritte abtritt, so muss der Dritte ebenfalls pro Überwachungskanal über ein Abo für die Datenübermittlung und den Zugriff auf das Webportal verfügen. Es ist nicht erlaubt, lediglich die Zugangsdaten weiterzugeben. Der Kunde hat Orkanet schriftlich mitzuteilen, falls die Daten seiner Geräte Drittparteien zugänglich gemacht werden sollen. Zudem hat der Kunde Orkanet schriftlich mitzuteilen, an welchen Kontakt allfällige Störmeldungen in welcher Form (abhängig vom gewählten Produkt / z.B. E-Mail, SMS, Telefonanruf) übermittelt werden sollen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, Änderungen der Kontaktdaten (z.B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer, etc.) an Orkanet zu melden.
3.2 Technische Schwierigkeiten
Mögliche Fehler oder Beeinträchtigungen der Geräte oder des Webportals sind Orkanet ausschliesslich durch eine E-Mail an info@orkanet.ch unter Angabe der vollständigen Kundendaten, Name, Adresse, Telefon, E-Mail, Objektnummer, Seriennummer und der ausführlichen Problembeschreibung mitzuteilen. Nicht als Fehler anerkannt werden Anwendungs- und Verwendungsfehler. Nach Eingang einer vollständigen Fehlermeldung, sucht Orkanet nach technischen Möglichkeiten zu den üblichen Bürozeiten. Grundsätzlich gilt, dass der Kunde auf der Geräteseite alles Zumutbare tun muss, um bei der Beseitigung des Fehlers mitzuhelfen.
3.3 Rechts- und vertragskonforme Benutzung
Die Geräte und Dienstleistungen sind lediglich für den vorbestimmten Zweck/Gebrauch bestimmt. Einem allfälligen Fremdgebrauch muss Orkanet zustimmen. Die Berechtigung des Kunden zur Nutzung des Webportals entsteht nach korrektem Einbau der Geräte und der Aufschaltung der Datenübermittlung via Orkanet.
3.4 Bezahlung
Der Kunde ist für eine fristgerechte Bezahlung der bezogenen Leistungen verantwortlich.
4. Preise und Zahlungskonditionen
Massgebend sind die offerierten Preise und Gebühren von Orkanet. Sämtliche Preise, wenn nicht anders gekennzeichnet, sind in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) angegeben. Die Preise verstehen sich ab Werk (Incoterms 2010).
Orkanet-Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto, ohne Skonto oder anderweitige Abzüge, in Schweizer Franken zu unserer freien Verfügung an unser Domizil zahlbar. Die Zurückhaltung oder die Kürzung von Zahlungen wegen Beanstandungen oder die Verrechnung von Gegenforderungen ist nicht gestattet. Werden die Zahlungs- und Mahnfristen überschritten, wird ein Verzugszins verrechnet, der dem geltenden Ansatz für ungedeckte Bankkredite am Domizil entspricht.
Die Orkanet-Services Gebühren für das Webportal und die Datenübermittlung werden während der Bauzeit als Pauschale gemäss Angebot in Rechnung gestellt. Ab dem Betrieb werden die Orkanet-Services im ersten Jahr pro rata und in den Folgejahren jeweils im ersten Quartal dem Kunden, wenn nicht anders vereinbart, in Rechnung gestellt. Dies wird im Vertrag Orkanet-Services, zwischen Kunde und Orkanet, vereinbart. Dieser wird im Rahmen der Errichtung der Anlage abgeschlossen. Sollten aus irgendwelchen Gründen (beispielsweise durch technische Fehler an den auf Störung überwachten Geräten) überdurchschnittlich viele Alarmmeldungen abgesetzt werden, so behält sich Orkanet das Recht vor, damit verbundene Mehrkosten an den Kunden und/oder Nutzer weiter zu verrechnen.
Orkanet behält sich das Recht vor, Teilzahlungen (z.B. bei Auftragserteilung, Materialbestellung, Auslieferung, etc.) zu verlangen.
Eine persönliche Schulung des Kunden für Geräte und das Webportal oder die anwendungsspezifische Beratung ist nicht im Kaufpreis der Geräte inbegriffen.
Installation und Inbetriebnahme der Geräte gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat Kosten, wie zum Beispiel für Installationsmaterial, bauliche Anpassungen, Hilfsmittel für die Erhöhung der Arbeitssicherheit, Arbeitszeit, Reisezeit, Transport, Verpflegung und Unterkunft des Orkanet-Personals oder des Dienstleisters zu übernehmen. Hilfskräfte sind auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Leistungen Dritter, die für die Montage der Geräte erforderlich sind, gehen zu Lasten des Kunden.
5. Lieferungen
Der Verkauf und die Lieferung von Geräten beschränken sich ausschliesslich auf die Schweiz. Die Lieferfrist ist der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem Eingang der Bestellung, sofern sich diese mit dem Angebot von Orkanet deckt. Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen oder wird angemessen verlängert,
- wenn Orkanet die erforderlichen technischen und kommerziellen Unterlagen nicht rechtzeitig erhält;
- bei Lieferverzug von Orkanets Lieferanten;
- wenn ohne Verschulden seitens Orkanet Ereignisse irgendwelcher Art eintreten, die bei Orkanet den geordneten Fortgang der Arbeiten zur Ausführung des Auftrages beeinträchtigen;
- wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist.
Geht die Nichteinhaltung eines Liefertermins nicht auf ausschliessliches Verschulden von Orkanet zurück, erwächst dem Kunden hieraus kein Recht vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Höhere Gewalt entbindet Orkanet ohne weitere Ansprüche von Seiten des Kunden von den eingegangenen Lieferverpflichtungen.
Übergang von Nutzen und Gefahr gehen spätestens dann auf den Besteller über, wenn die Produkte das Lieferwerk verlassen (dies gilt auch bei Franko Lieferung). Die von Orkanet gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Orkanets Eigentum. Da Geräte fest verbaut werden, wird ein Umtausch sowie eine Rücknahme ausgeschlossen.
6. Gewährleistung, Haftung und Garantie
6.1 Gewährleistung
Orkanet gewährleistet eine sorgfältige Erbringung ihrer Leistungen auf Best Effort-Basis. Orkanet gibt daher weder Gewährleistung generell für ein unterbruch- und störungsfreies Funktionieren noch für ein unterbruch- oder störungsfreies Funktionieren zu einem bestimmten Zeitpunkt der beim Kunden eingerichteten Geräte und Dienstleistungen und schliesst jede Haftung bei Betriebsunterbruch und insbesondere Datenverlust aus. Die Gewährleistung entfällt insoweit, als den Kunden oder Nutzer ein Verschulden trifft.
Sollte der Nachweis eines Hacker-Angriffs durch einen Kunden oder Nutzer oder über deren Verbindung vorliegen, behält sich Orkanet das Recht vor, den Zugang zum Webportal ohne Vorankündigung zu deaktivieren. Im Weiteren behält sich Orkanet das Recht vor, den betroffenen Kunden für unbestimmte Zeit von allen Dienstleistungen von Orkanet auszuschliessen.
Der Kunde hat Orkanet Störungen oder Mängel an Geräten so rasch wie möglich zu melden.
Erbringt Orkanet kostenlose Zusatzleistungen, so hat der Kunde darauf keine Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüche. Orkanet ist berechtigt, vergütungsfrei zur Verfügung gestellte Dienste einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Bezahlung anzubieten. In einem solchen Fall wird Orkanet den Kunden rechtzeitig informieren.
6.2 Haftung
Der Kunde ist sich bewusst, dass sich auch bei sorgfältiger Geräte- und Softwareentwicklung Fehler einschleichen können, so dass Orkanet nicht für die vollständige Erreichung aller erhofften Ziele einstehen kann.
Orkanet haftet nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen, z.B. Provider, mit denen sie zusammenarbeitet oder von denen sie abhängig ist. Dies gilt auch für Verbindungsüberbrüche.
Weiter haftet Orkanet nicht für höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Missachtung der Risiken seitens der Nutzenden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel der Nutzenden oder Dritter, extreme Umgebungseinflüsse, Eingriffe des Nutzenden oder Störungen durch Dritte wie Viren, Würmer usw., die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren.
Die Geräte und Dienstleistungen haben zum Ziel, Kunden und Nutzer zu einem möglichst frühen Zeitpunkt auf zum Beispiel Störungen und/oder Schäden aufmerksam zu machen. Für nicht erkannte Störungen und/oder Schäden, aus welchem Grund auch immer, übernimmt Orkanet keine Haftung. Die Geräte können die Ursachen von Störungen und/oder Schäden nicht verhindern. Orkanet haftet nicht für Störungen und/oder Schäden an den zu überwachenden Geräten und/oder Objekten.
Orkanet haftet nicht für Verlust von Daten oder für indirekte, spezielle Schäden, zufällige Schäden, Folgeschäden (einschliesslich entgangenen Gewinns) oder sonstige Schäden aus Verträgen, unerlaubter Handlung oder anderweitiger Folgen. Weiter wird auch keine Haftung für Fehlfunktionen oder -alarmierungen und den daraus entstehenden Folgen übernommen.
Orkanet haftet nicht für Schäden, die dem Kunden oder Nutzer entstehen, weil er das Passwort weitergegeben und dadurch unbefugten Personen Zugriff zum Webportal verschafft hat. Orkanet übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Kunden oder Nutzer beispielsweise durch den Inhalt des Webportals oder der übermittelten Daten (z.B. Alarmierungen) entstehen.
Die LoRaWAN-Netzabdeckung ist in der Schweiz bereits zu einem grossen Teil ausgebaut. Orkanet übernimmt keine Garantie, dass die LoRaWAN-Netzabdeckung beim Kunden oder Nutzer für die Datenübermittlung der Orkanet-Geräte ausreichend ist. Damit verbundene Kosten, zum Beispiel für die Umplatzierung von Funkantennen, Einbau von LoRaWAN-Gateways, zusätzliche Anfahrten usw. gehen zu Lasten des Kunden.
Im Weiteren wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen jegliche Haftung wegbedungen.
6.3 Garantie
Für Mängel der Lieferung, die auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückgehen, leistet Orkanet für die Dauer von 24 Monaten ab Gefahrenübergang Gewähr, indem nach Ermessen von Orkanet mangelhafte Teile repariert, ausgewechselt oder eine entsprechende Gutschrift erteilt wird. Stellt sich die Beanstandung als nicht berechtigt heraus, gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Kunden. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel, die auf natürliche Abnützung, mangelhafte Wartung, unsachgemässer Einbau, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässige Beanspruchung, unsachgemässem Eingriff insbesondere von Dritten beruhen.
7. Datenschutz
Beim Umgang mit Daten hält sich Orkanet an die geltende Gesetzgebung. Orkanet erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, welche für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.
Der Kunde willigt ein, dass Orkanet
- seine Daten zu Inkassozwecken an Dritte weitergeben darf.
- im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Kaufvertrages Auskünfte über ihn einholen kann.
- seine Daten für Marketingzwecke bearbeiten und verwenden darf, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für massgeschneiderte Angebote.
Der Kunde kann schriftlich die Verwendung seiner Daten zu Marketingzwecken einschränken oder untersagen lassen. Die Parteien vereinbaren, dass sämtliche Informationen insbesondere persönliche Daten wie E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Softwareeinstellungen, Programmdaten, Sensordaten, objektspezifische Daten, Alarmdaten usw. vertraulich behandelt werden. Orkanet ist jederzeit berechtigt, alle gespeicherten Daten von externen Hosting-Firmen (externe Server) verwalten zu lassen. Weiter steht es Orkanet im Sinne des Kunden zu, Sensordaten zum Beispiel in einem Alarmfall an Dritte weiterzugeben (Dachdecker, Leckortungsfirma, …).
Sollte die Daten- und/oder Störungsverwaltung durch eine Drittfirma (z.B. Dachdecker) oder eine Drittperson und nicht durch den Kunden und/oder Endkunden erfolgen, so hat diese sich an dieselben Datenschutzbestimmungen zu halten und darf Daten nicht weitergeben. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, Drittfirmen oder Drittpersonen über den korrekten Umgang mit den Daten zu informieren.
Die Sensordaten werden aufgezeichnet und gespeichert. Orkanet behält sich das Recht vor, die Daten für statistische Zwecke zu verwenden.
Orkanet ist während der Vertragsdauer berechtigt, den Kunden/Nutzer, Fotos des Objekts, dessen Logo und die Art der erbrachten Leistung auf ihrer Website zu erwähnen und als Geschäftsreferenz zu nennen.
8. Dauer und Kündigung
Für die zweckmässige Verwendung der Geräte und Dienstleistungen ist ein Abo für den Zugang zum Webportal sowie für die Datenübermittlung notwendig. Der Abo-Vertrag Orkanet-Services ist ein Kalenderjahr bindend und verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Soweit nicht anders vereinbart, kann jede Partei eine Dienstleistung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Jahresende kündigen. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
Für einzelne Dienstleistungen können in anderen Vertragsdokumenten eine Mindestbezugs- und Verlängerungsdauer vorgesehen sein. Während deren Dauer sind Änderungen am Dienstleistungspaket auf Wunsch des Kunden nicht bzw. nur zu den von Orkanet festgelegten Kostenfolgen möglich.
Bei Auflösung des Vertrags behält sich Orkanet das Recht vor, die aufgezeichneten Überwachungsdaten umgehend zu löschen.
9. Geistiges Eigentum
Orkanet behält sich bezüglich aller Produkte, Hardware wie Software inklusive Layouts und deren Inhalte, sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Insbesondere ist das Veröffentlichen, Ändern, Anbieten, Veräussern, Vervielfältigen, sowie Verbreiten, Versenden, Vermieten und Lizenzieren der Inhalte von Orkanet (Texte, Tabellen, Bilder, Videos, Grafiken, Programme und sonstige Dienstleistungen) nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Orkanet erlaubt. Es ist strikte untersagt, die Websites von siworks und Orkanet oder deren Inhalte ganz oder teilweise mittels technischer Hilfsmittel darzustellen (z.B. „Framing“). Orkanet sowie auch siworks sind eingetragene Marken.
10. Änderungen bei Preisen, Dienstleistungen und AGB
Orkanet behält sich vor, die Preise, ihre Dienstleistungen, die AGB und die Angebotsbedingungen jederzeit anzupassen. Änderungen gibt Orkanet dem Kunden in geeigneter Weise bekannt. Erhöht Orkanet Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Kunden führen oder ändert Orkanet eine vom Kunden bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Kunden, kann der Kunde die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer) sowie Preiserhöhungen von Drittanbietern (insb. bei Mehrwertdiensten) gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung. Senkt Orkanet die Preise, kann sie gleichzeitig allfällig vor der Preissenkung gewährte Rabatte anpassen.
11. Abtretung und Übertragung
Die Übertragung des Vertrages oder von Rechten und/oder Pflichten aus diesem Vertrag bedarf beidseitiger schriftlicher Zustimmung. Orkanet ist berechtigt, Parteiwechsel auch mündlich zu akzeptieren. Weiter ist Orkanet berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden, Verträge oder Forderungen daraus zu Inkassozwecken an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten.
12. Salvatorische Klausel
Die allfällige Unwirksamkeit und Undurchsetzbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Geltung der restlichen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahekommt. Das gilt auch für Vertragslücken.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB unterliegen dem Schweizer Recht. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der jeweilige Sitz von Orkanet.
Stand Februar 2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen der siworks Infrastruktur AG
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen der siworks Infrastruktur AG (im Folgenden “siworks” genannt), welche im Bereich der Planung für die SBB erbracht werden.2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und siworks kommt zustande, sobald eine schriftliche Auftragsbestätigung von siworks vorliegt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.3. Leistungsumfang
siworks erbringt Planungsleistungen im Bereich der Infrastruktur für die SBB. Hierzu gehören insbesondere Beratungsleistungen, Konzeptentwicklung, Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung und Projektmanagement. Der genaue Leistungsumfang wird in der Auftragsbestätigung festgelegt.4. Vergütung
Die Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen von siworks richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Preisen. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Etwaige Zusatzkosten, wie beispielsweise Reisekosten, werden gesondert in Rechnung gestellt.5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach Erhalt der Rechnung von siworks innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.6. Haftung
siworks haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.7. Geheimhaltung
siworks verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen des Kunden vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.8. Sonstiges
Es gilt das Recht der Schweiz. Erfüllungsort ist der Sitz von siworks. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.Stand: 22.02.2023